Schutzmassnahmen für die Dienstleistungen von Pro Senectute Kanton St. Gallen –
das gilt

Pro Senectute Kanton St. Gallen wird weiterhin alle Dienstleistungen aufrechterhalten, um die soziale Teilhabe, gemäss ihrem Auftrag zur Grundversorgung, zu gewährleisten. So sieht das aktuelle Schutzkonzept aus.


Pro Senectute Kanton St. Gallen bietet alle Dienstleistungen weiterhin an. Dies war auch während des Lockdowns im Frühjahr 2020 der Fall – mit Ausnahme der Kurse und Freizeitaktivitäten. Diese werden aber jetzt, wenn immer möglich, weitergeführt. Mit den nötigen Schutzmassnahmen. Pro Senectute Kanton St. Gallen hat zwei Tage nach dem Erlass des Bundesrats vom 28. Oktober 2020 ein Konzept mit Schutzmassnahmen für alle Bereiche erlassen. Die wichtigsten Massnahmen sind in diesem Text zusammengefasst. Bild: ps-sg.

Die Schutzmassnahmen von Pro Senectute basieren auf dem Erlass des Bundesrats vom 28. Oktober 2020 und der betreffenden Verordnung.

Teilhabe gewährleisten – Abgrenzung von Bildungsinstitutionen

Pro Senectute Kanton St. Gallen schreibt eingangs ihres Schutzkonzepts:

– Die Sozialorganisation Pro Senectute im Kanton St. Gallen verfolgt mit ihren Dienstleistungen und Angeboten konsequent die Ziele: soziale Teilhabe von Menschen im Alter und Zugang zu Informationen, zu Beratung und zu Unterstützung.

– Wir verzichten auf Angebote und Dienstleistungen, mit denen diese Ziele nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erreicht werden können. Insbesondere mit unseren Kursen und Gruppenangeboten grenzen wir uns damit klar ab von Organisationen, die einen eigentlichen Bildungsauftrag wahrnehmen.

– Pro Senectute Kanton St. Gallen und die ihr angeschlossenen Regionalstellen sorgen dafür, die Grundversorgung sicherzustellen, gemäss ihrem Grundlagenpapier «Grundversorgung im Verständnis von Pro Senectute Kanton SG». Dazu gehört insbesondere auch, die soziale Teilhabe zu gewährleisten.

– In besonderer Weise nimmt sich Pro Senectute Menschen im Alter an, die aufgrund von sozialen, materiellen, psychischen und physischen Einschränkungen des besonderen Schutzes bedürfen.

– Als Arbeitgeberin sorgt Pro Senectute für die Arbeitsplatzsicherheit und den Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden.

Alle Dienstleistungen weiter anbieten

Pro Senectute Kanton St. Gallen hält fest: «Alle Dienstleistungen werden auch während der Pandemie angeboten, es sei denn, ein Angebot ist vor dem Hintergrund eines nationalen und/oder kantonalen Erlasses untersagt (z.B. Singgruppen).»

Der physische Kontakt und die physische Präsenz werden grundsätzlich ermöglicht, unter Einhaltung der entsprechenden Schutzmassnahmen. Wo der Schutz von Mitarbeitenden und von KlientInnen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird auf andere Kontaktformen ausgewichen: telefonisch, elektronisch, virtuell oder in einer kombinierten Form wie Zuschalten von Teilnehmenden zu einem Kursangebot.

Priorisieren bei Personalengpässen

Die Angebote sollen auch bei allfälligen Personalengpässen durchgeführt werden – entweder durch Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen wie Spitex oder Zivilschutz; durch Beschränkung aufs aktuell Notwendige; oder durch Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt. Dies im Einverständnis mit den betroffenen Personen.

Stopp nur, wenn Kursleiter oder Teilnehmende fehlen

Kurse und Gruppenangebote werden eingestellt, wenn Kursleitende sich dazu nicht in der Lage fühlen und kein vertretbarer Ersatz gefunden wird; oder wenn die Veranstaltung aufgrund mangelnder Teilnahme – in der Regel weniger als drei Personen – nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden kann.

So sehen die Massnahmen im Einzelnen aus

– Bei der Hilfe und Betreuung zu Hause gelten die Maskenpflicht in jedem Einsatz (Ausnahmeregelung nur durch Leiterin Hilfe und Betreuung) und die üblichen Hygienemassnahmen und Schutzbestimmungen (Abstand einhalten, Händewaschen, Händedesinfektion). Auch Bedarfsklärungen finden in dieser Form weiterhin zu Hause statt.

– Beim Mahlzeitendienst und bei der Umzugshilfe gelten weiterhin die bestehenden Schutzbestimmungen.

– Im Bereich Information und Beratung sind Hausbesuche weiterhin möglich. Es gelten die gleichen Schutzmassnahmen wie für einen Einsatz der Hilfe und Betreuung. Wenn die Verständigung mit einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist, können etwa Plexiglasabtrennungen verwendet werden.

– Bei Beratungen im Büro gelten Maskenpflicht in den öffentlich zugänglichen Räumen sowie die üblichen Hygiene- und Schutzmassnahmen. Maskenpflicht gilt grundsätzlich auch in den Besprechungszimmern.

– Beim Administrativen und beim Steuererklärungsdienst gelten die gleichen Regelungen wie bei der Sozialberatung. Beim Administrativen Dienst in stationären Einrichtungen sind die dortigen Bedingungen und Auflagen gültig.

– Im Rahmen von Begegnung und Austausch besteht bei Kursen in Innenräumen eine allgemeine Maskenpflicht und die Gewährleistung der Distanzvorschriften. Die Gruppengrösse liegt bei maximal 15 Personen. Chorsingen und Singgruppen sind verboten. Kurse für Blasinstrumente sind nur in sehr grossen Räumen möglich.

– Bei Bewegungsangeboten in Turnhallen oder sehr grossen Räumen wie Kirchgemeindehäusern besteht eine Maskenpflicht bei Ankunft und Verlassen des Gebäudes, in den Garderoben und WCs.

– Wander- und Spaziergruppen sollen nicht grösser als 15 Personen sein. Es gelten die üblichen Schutzmassnahmen.

– In den Gebäuden von Pro Senectute bestehen für die Fachmitarbeitenden, Sozialzeit-Engagierten und Kundinnen und Kunden eine generelle Maskenpflicht und die üblichen Hygienemassnahmen und Schutzbestimmungen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Mitarbeitende mit einem Einzelbüro, wenn sie sich allein in ihrem Büro aufhalten.

Links

– Pro Senectute Kanton St. Gallen, Schutzmassnahmen, 30. Oktober 2020, PDF
– Medienmitteilung Pro Senectute, Pro Infirmis, Procap, «Kurse und Freizeitaktivitäten aufrechterhalten», 4. November 2020, PDF
– Schutzempfehlungen Pro Senectute Schweiz, https://www.prosenectute.ch/de/ratgeber/Corona/Schutzempfehlungen.html