Finanzierung

Als Sozialorganisation erfüllt Pro Senectute sowohl einen individuellen als auch einen öffentlichen Auftrag.

Entsprechend finanziert sie ihre Leistungen aus verschiedenen Quellen. Pro Senectute legt Wert auf eine angemessene finanzielle Mitbeteiligung aller Leistungsbezügerinnen und -bezüger.

Die Finanzierung der Dienstleistungen von Pro Senectute erfolgt durch:
  • Beiträge Kunden (49%)
  • Beitrag aus Art. 101bis AHVG - Bundesbeitrag (20%)
  • Beitrag der Gemeinden aus Leistungsvereinbarungen (23%)
  • Spenden und Legate (6%)
  • Entnahmen aus Fondsvermögen / Vermögenerträge (2%)


Bank-Konto
St. Galler Kantonalbank
Stiftung Pro Senectute St.Gallen

IBAN: CH09 0078 1011 0024 2350 4