Wieso wird Betreuung im Alter in Zukunft noch wichtiger – und wieso soll sie Teil des Service public werden?

Die Paul-Schiller-Stiftung ist das Vermächtnis des Zürcher Spenglereiunternehmers Paul Schiller. Eins ihrer wichtigen Ziele: Sie will die Betreuung im Alter in der Schweiz verbessern. Dazu hat sie die gleichnamige Studie durchgeführt und im Mai 2020 veröffentlicht. Der wichtigste Grund für die Stiftung, wieso Betreuung im Alter geregelt und zusätzlich unterstützt werden muss: Es ist ein doppelter Alterungsprozess im Gang. Mehr Menschen werden immer älter... Ein Dossier zum Thema Betreuung.

Mehr Menschen in der Schweiz werden immer älter...

... gleichzeitig aber – so die Paul-Schiller-Stiftung in der Studie «Gute Betreuung im Alter in der Schweiz» – gehen die Ressourcen zur Betreuung älterer Menschen zurück.

Der doppelte Alterungsprozess

Doch von vorne: Die Studie im Auftrag der Stiftung wurde von der Hochschule für Soziale Arbeit an der Fachhochschule Nordwestschweiz durchgeführt.

Der Hauptgrund, dass Betreuung im Alter in der Schweiz immer wichtiger wird und nun ein besonderes Augenmerk braucht, liegt darin, dass immer mehr Menschen immer älter werden. In der Studie wird dies «doppelte Alterung» genannt – und diese Tatsache ist sozusagen die Prämisse – die Voraussetzung für die Studie:

Die Bevölkerung wächst zunehmend. Die Menschen werden zugleich älter, auch wenn sich eine obere Altersgrenzen abzuzeichnen beginnt, heisst es in der Studie. (Die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer lag 2019 derzeit bei knapp 82 Jahren. Die durchschnittliche Lebenserwartung der Frauen bei gut 85.)

Rund zwei Mal so viele Hochbetagte

In der Studie liefern die AutorInnen für ihre «Prämisse» auch die Fakten. Unter dem Strich ist in Zukunft mit rund doppelt so vielen Hochbetagten zu rechnen: «Betrug die Zahl der Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz 2015 noch 1,5 Millionen, so wird sie nach den Schätzungen des Bundesamts für Statistik bis 2045 auf 2,7 Millionen ansteigen. Noch markanter fällt diese Entwicklung bei den Hochbetagten aus: Allein die Zahl der Menschen über 80 Jahre wird sich mehr als verdoppeln.»

Ambulant, intermediär, stationär

In der Studie wird dabei immer von den Stationen ambulant, intermediär (eine Zwischenstufe) oder stationär ausgegangen, an denen Menschen im hohen Alter Unterstützung brauchen.

Die «stationäre» Phase dauert dabei nicht einmal so lang: Viele Betroffene leben weniger als ein Jahr im Heim. Der durchschnittliche Aufenthalt liegt bei knapp 2,5 Jahren.

Zwischen einem Viertel und einem Drittel der HeimbewohnerInnen brauchen überdies – gemäss «Somed», der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen – nur wenig Pflege.

Während der verlängerten Lebensspanne im Alter liegt das Augenmerk also nicht einmal so sehr auf Pflege – sondern auf einem zunehmenden Mass an Betreuung. Und sie kann hintereinander in verschiedenen Formen stattfinden: zu Hause; mal ambulant, mal intermediär in einer Institution, einem Spital oder einem Heim, dann wieder zu Hause – und erst am Schluss, nachdem auch zu Hause oder intermediär immer mehr Pflegeleistungen nötig wurden, vielleicht in einem Heim.


Aufnahme von einem Treuhandmandat von Pro Senectute Rheintal Werdenberg Sarganserland bei einer Kundin zu Hause. Pro Senectute St. Gallen bietet in sechs Regionalstellen im Kanton Dienstleistungen der Grundversorgung – Sozialhilfe, Beratung, Haushilfe, Mahlzeitendienst, Administrativer und Steuererklärungsdienst u.v.m., aber auch Angebote der Teilhabe und Freizeitaktivitäten – für alte Menschen an. Es sind allesamt Betreuungsaufgaben. Sie verzögern in manchen Fällen den Heimaufenthalt. Und ihre Finanzierung ist nicht gesetzlich geregelt, wie Pflegemassnahmen und Heimaufenthalte. Die Paul-Schiller-Stiftung will eine Aufwertung der Betreuungsaufgaben. Betreuung, wie die Pro Senectute sie seit ehdem anbietet und leistet – soll vermehrt Service public werden. Bild: ps-sg.

Riesige Angehörigenleistung

Angehörige leisteten (2013) 64 Millionen Stunden Betreuungs- und Pflegearbeit für Verwandte. Gratis.

Nimmt man dabei einen Ansatz von 57 Franken Stundenlohn an, macht dies einen Wert von 3,6 Milliarden Franken.

Die Ressourcen zur Betreuung gehen zurück – Frauen pflegen und betreuen mehr als Männer

Aber eben, die Möglichkeiten, Verwandte zu pflegen werden zurückgehen.

Frauen übernahmen bisher den Löwenanteil an Betreuung.

Frauen mehr und länger erwerbstätig

Die Frauen sind heute aber mehr sowie länger erwerbstätig: Knapp 80 Prozent der Frauen stehen heute im Beruf und arbeiten ebenso häufig wie Männer bis zum Erreichen des Rentenalters.

Frauen, die nach der Geburt ihrer Kinder oder nach einer Familienphase wieder in den Arbeitsmarkt eintreten, übernehmen heute häufiger Stellen mit einem Beschäftigungsgrad zwischen 50 und 90 Prozent als eine Stelle mit weniger als 50 Prozent.

Mehr kinderlose sowie kleinere Haushalte

Weiter: Die Angehörigenbetreuung kann nicht mehr wie früher unter drei, vier Geschwister aufgeteilt werden. Die durchschnittliche Familie in der Schweiz hat heute noch ein oder zwei Kinder.

Viele Erwachsene bleiben kinderlos. 16 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung (ein Drittel der Haushalte, von 3,7 Millionen) leben allein.

Grössere Distanz

Grösser geworden ist dafür die Distanz zwischen den Wohnorten der Familienangehörigen, was die regelmässige Betreuung erschwert oder verunmöglicht.

Es klafft ein Graben zwischen Angebot und Nachfrage beim Betreuen

Fazit: Auch wenn die Betreuungs- und Pflegeleistung Angehöriger in der Schweiz riesengross ist und auch wenn «ein zunehmendes Engagement von Enkelkindern feststellbar ist, wird die zeitliche Verfügbarkeit von Familien für die Betreuung von Angehörigen und der Bedarf an Entlastung grösser», steht in der Studie.

Die Lücke zwischen der Nachfrage an Betreuung (durch die «verlängerte Fragilisierung»; der grösser werdenden älteren und in der Tendenz auch länger gesunden Bevölkerung) und dem Angebot an Pflege- und Betreuungsressourcen (durch die Angehörigen) klafft also immer mehr auseinander.

Die – in Bälde – drohenden Konsequenzen...

Und das hat Konsequenzen. Vor denen die Autorinnen und Autoren der Studie eindringlich warnen:

Wenn sich nämlich öffentlich-gemeinnnützige Spitexorganisationen verstärkt auf kassenpflichtige, vorwiegend also auf pflegerische Leistungen konzentrieren; und wenn Betreuungsleistungen auch in stationären Einrichtungen aus Kosten- und Zeitgründen ebenfalls begrenzt bleiben – dann lassen sich Betreuungsleistungen nur mit zusätzlichem, privatem finanziellem Aufwand beziehen.

Was bedeutet: «Da die Betreuung zunehmend zu einer Aufgabe der Selbstsorge wird und auch selber bezahlt werden muss, entsteht ein Graben zwischen älteren Personen, die sich eine professionelle Betreuung leisten können und finanziell Schwächeren unter ihnen, die dazu nicht in der Lage sind», wie es in der Studie heisst.

... eine Zweiklassengesellschaft unter den Hochaltrigen

Mit anderen Worten: Es droht eine Zweiklassengesellschaft unter den Menschen mit Betreuungsbedarf – zwischen denen, die sich Betreuung (und mitunter auch nur soziale Kontakte) leisten können; und anderen, die dazu nicht in der Lage sind.

Auch Betreuung gesetzlich verankern und öffentlich finanzieren

Für die Studienverantwortlichen – und die Paul-Schiller-Stiftung – ist daher klar:

«Betreuung bleibt ein Mix von Aktivitäten und Leistungen verschiedenster Akteure. Aber der Anteil staatlich organisierter Angebote muss wachsen, um ein soziales Ungleichgewicht zu vermeiden.»

Mit anderen Worten: Auch Betreuung, nicht nur Pflege, im Alter muss vermehrt zum Service public werden, gesetzlich geregelt und über die Sozialversicherung, zum Beispiel Ergänzungsleistungen, finanziert sein.

Vier Botschaften...

Unter dem Motto «Wir müssen in der Schweiz heute darüber nachdenken, wie wir morgen in Würde alt werden können» tritt die Paul-Schiller-Stiftung/treten die AutorInnen der Studie daher mit vier Botschaften auf den Plan:

1. «Alle Menschen haben ein Recht auf ein würdiges Altern.»

Voraussetzung dafür ist für die Stiftung «eine gesetzliche Regelung für eine Anrecht auf eine umfassende Betreuung». Was darunter zu verstehen ist, müsse so ausgeformt werden, dass es sowohl für die älteren Menschen als auch die Betreuenden stimmig sei.

2. «Die Alterspolitik des Bundes wurde bisher zu wenig umgesetzt.»

Das Bedürfnis, möglichst lange im vertrauten Umfeld zu leben, verstärkt sich durch die längere gesunde Lebensphase im Alter noch. Selbständigkeit und Autonomie im Alter – Ziele der Alterspolitik des Bundes – wurden bis anhin ungenügend berücksichtigt.

3. «Es braucht eine ganzheitliche Sicht auf die Unterstützung betagter Menschen.»

Menschen im hohen Alter benötigen Betreuungs- und Pflegelösungen, bei denen die zwischenmenschliche Beziehung und Wertschätzung einen wichtigen Platz einnimmt. Die Unterstützung muss sich verstärkt an den persönlichen Bedürfnissen der älteren Menschen ausrichten.

4. «Familien brauchen Entlastung.»

Angehörige können die Betreuung betagter Menschen nicht mehr allein sicherstellen. Angebote durch «Dritte» sind heute aber nicht für alle Menschen gleich zugänglich und bezahlbar.

... und sieben Forderungen

Stiftung und StudienautorInnen stellen sieben Forderungen:

1. Das Anrecht auf Betreuung muss gesetzlich verankert werden – entweder via Krankenversicherung (KVG), die Umgestaltung der Hilflosenentschädigung (HE), den Umbau der Ergänzungsleistungen oder durch die Einführung einer neuen Pflege- und Betreuungsversicherung.

2. Es braucht ein integratives Versorgungsmodell: Neben professioneller Unterstützung gehört auch eine sinnvolle Lebensgestaltung zum Leistungsangebot.

3. Betreuung im Alter muss bezahlbar für alle sein. Das Finanzierungssystem muss also Einkommensunterschiede berücksichtigen.

4. Betreuung hat das Ziel, Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Um bis ins hohe Alter selbständig zu bleiben, ist das soziale Netzwerk unabdingbar.

5. Wer betreut, steht oft in instabilen Verhältnissen: Professionelle Betreuungsarbeit braucht eine Aufwertung (Care-MigrantInnen, Ausbildung, Qualitätsstandards). Informelle Betreuung (Angehörige) erfordert mehr Anerkennung.

6. Gute Betreuung ist immer auch Beziehungsarbeit, und die erfordert Zeit. Die Gestaltung von Beziehungen benötigt mehr Beachtung in der professionellen Betreuung und Pflege.

7. Gute Betreuung wirkt präventiv und hilft, verfrühte Übertritte in stationäre Einrichtungen zu verhindern. Damit Betreuung präventiv ist, muss sie im Verbund erfolgen, durch stationäre und ambulante Angebote: zu Hause, in betreuten Wohnformen und Heimen, aber auch in den Sozialräumen in Quartieren.

Also exakt das, was Pro Senectute will

– Gesellschaftliche Teilhabe bis ins hohe Alter,

– die Verhinderung sozialen Ausgeschlossenseins, um bis ins hohe Alter selbständig zu bleiben,

– lebendige, generationenübergreifende soziale Räume in Wohnquartieren

– und stärkere Beachtung der Beziehungen in der professionellen Betreuung und Pflege, weil Beziehungen und soziale Teilhabe präventiv wirken:

Dies ist genau das, was Pro Senectute Kanton St. Gallen will.


Ein Haushilfeeinsatz der Pro-Senectute-Regionalstelle Rheintal Werdenberg Sarganserland. Die sechs Pro-Senectute-Regionalstellen im Kanton St. Gallen leisten jährlich über eine Viertelmillion (!) Stunden Hilfen und Unterstützung bei über 6000 Kundinnen und Kunden zu Hause. Eine klassische Betreuungsaufgabe, bei der die Beziehungs-«Arbeit» sehr wichtig ist. Die Paul-Schiller-Stiftung will diese gesellschaftliche Leistung aufwerten. Und besser gesetzlich absichern sowie finanzieren. Denn: Der Bedarf an diesen klassischen Pro-Senectute-Dienstleistungen im Bereich Grundversorgung und Betreuung nimmt in Zukunft nochmals stark zu. Den grössten Teil der Betreuungsaufgaben im Alter leisten in der Schweiz Angehörige. Dieser Anteil wird allerdings zurückgehen. Bild: ps-sg.

Konzept «Grundversorgung»: Basis der Arbeit von Pro Senectute Kanton St. Gallen

Die Forderungen der Paul-Schiller-Stiftung lesen sich wie ein Auszug aus dem Grundlagenpapier «Grundversorgung im Verständnis von Pro Senectute Kanton St. Gallen» mit den vier Elementen einer tragfähigen Grundversorgung:

– soziale Teilhabe erhalten, stärken und fördern;

– Zugang zu Informationen und Ressourcen fördern;

– Hilfe bei der Alltagsbewältigung und Betreuung gewährleisten;

– medizinische und pflegerische Versorgung sicherstellen.

Und deshalb hat die Sozialorganisation Pro Senectute Kanton St. Gallen auch so grosse Freude an der Arbeit der Paul-Schiller-Stiftung – und dem frischen Wind, den diese mit ihrer Studie in die Debatte um den Begriff Betreuung bringt.

Die Gesetzesdebatte «betreutes Wohnen» im Rahmen der EL-Revision

Damit nicht genug. Auch in die Debatte um die EL-Revision (Revision der Ergänzungsleistungen) für «betreutes Wohnen» schaltet sich die Paul-Schiller-Stiftung ein.

Das «betreute Wohnen» soll im Rahmen der EL-Revision neu und damit «Betreuung im Alter» erstmals gesetzlich geregelt werden.

Der Motionstext lautet: «Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzulegen, welche die Finanzierung von betreutem Wohnen über Ergänzungsleistungen zur AHV sicherstellt, so dass Heimeintritte für betagte Menschen verzögert oder vermieden werden können.»

Auch hier verlangt die Stiftung:

– dass die Finanzierung für alle tragbar ist;

– dass die Anforderungen an Institutionen, die professionelle Betreuungsleistungen erbringen, klar definiert und diese somit qualifiziert sind;

– dass die Wahl der Wohnform frei ist – dass also Geld für Betreuungsleistungen nicht nur dann erhalten wird, wenn Betroffene ihre Wohnung verlassen;

– und «dass die Betreuung über rein medizinische Aspekte hinaus auch an soziokulturellen und psychosozialen Faktoren ausgerichtet wird».

Sprich wiederum: Soziale Teilhabe. Prävention. Beziehung.

TEXT: MICHAEL WALTHER

Quellen

Paul-Schiller-Stiftung, «Gute Betreuung im Alter – Perspektiven für die Schweiz» und «Revision EL für ‹betreutes Wohnen› – Betreuung im Alter fängt zu Hause an» (siehe Links).

Wer war Paul Schiller? Und wer ist und was will
die Paul-Schiller-Stiftung?



Paul Schiller (1910) wurde als Sohn eines Spenglers in Zürich geboren. Sein Vater verstarb früh. Zunächst führte seine Mutter den Betrieb weiter. 24-jährig trat Paul Schiller die Nachfolge an, weil auch seine Mutter verstarb.

Im Verlauf der Jahrzehnte baute er die Firma zu einem grossen Maschinenbauunternehmen aus, das auch Eigenprodukte herstellte. Schiller war auch sportlich tätig. Er bestritt erfolgreich Motorbootrennen und war Hochgebirgsjäger. Er erkrankte ab 1964 schwer und verstarb 1974.

1971 errichtete der familienlos gebliebene Schiller die Stiftung seines Namens und setzte sie als Universalerbin ein. Die Stiftung soll gemäss ihrem Zweck gemeinnützige Werke aller Art schaffen, betreiben, fördern und kann ausserdem Vergabungen zugunsten von Tieren oder zoologischen Gärten tätigen.

Die Paul Schiller Stiftung engagiert sich heute für eine gute und bezahlbare Betreuung im Alter, die für alle zugänglich ist. Sie führt dazu verschiedene Projekte und Studien durch und unterhält die Plattform www.gutaltern.ch: «Die Betreuung und die Pflege sind neben der Finanzierung der Altersvorsorge das zentrale Thema der Alterspolitik in der Schweiz. Leider hat die Betreuung bisher zu wenig Beachtung gefunden. Gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel aber sollte die Begleitung von betagten Menschen ebenso viel Aufmerksamkeit bekommen. Es braucht ein Umdenken in der Betreuung betagter Menschen, damit allen ein würdevolles Altern ermöglicht werden kann.»

Die Stiftung gibt ausserdem eine Schriftenreihe für Natur und Landschaft heraus und sie engagiert sich für kinderfreundliche Lebensräume (Link). mw.

Links

– «Gute Betreuung im Alter – Perspektiven für die Schweiz», Paul-Schiller-Stiftung, PDF

– «Revision EL für ‹betreutes Wohnen› – Betreuung im Alter fängt zu Hause an», Paul-Schiller-Stiftung, PDF

https://gutaltern.ch/berichte/, Paul-Schiller-Stiftung

– «Grundversorgung im Verständnis von Pro Senectute Kanton St. Gallen», 27. März 2019, PDF

Literatur

– «Gute Betreuung im Alter in der Schweiz. Eine Bestandesaufnahme», Carlo Knöpfel, Riccardo Pardini, Claudia Heinzmann, Seismo-Verlag, Zürich, 2018, https://seismoverlag.ch/de/daten/gute-betreuung-im-alter-in-der-schweiz

– «Wegweiser gute Betreuung im Alter – Begriffsklärung und Leitlinien», Carlo Knöpfel und Riccardo Pardini, Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), Claudia Heinzmann, aplica, Hrsg. Age-Stiftung, Beisheim-Stiftung, MBF Foundations, Migros Kulturprozent, Paul-Schiller-Stiftung, Walder-Stiftung, Mai 2020

– «Finanzielle Tragbarkeit der Kosten für Unterstützungs-und Entlastungsangebote. Schlussbericht des Forschungsmandats G03 des Förderprogramms ‹Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017–2020›», Heidi Stutz, Roman Liesch, Tanja Guggenbühl, Mario Morger, Melania Rudin, Livia Bannwart, Bundesamts für Gesundheit BAG, Bern, 2019

– «Home Care Packages Programm» in Australien, https://agedcare.health.gov.au/programs/home-care/about-the-home-care-packages-program